Feuchtigkeitsschäden sind sehr häufig im Keller- oder Sockelbereich älterer Gebäude zu finden. Grund dafür ist fast immer eine defekte Horizontal und/oder Vertikalsperre. Zu erkennen sind solche Undichtigkeiten an unschönen braunen Wasserrändern, abgeplatztem Putz oder weißem Belag (Salpeter), der ähnlich wie Schimmel aussieht. Grundsätzlich stellt dies keine Gefahr für die Statik des Gebäudes dar. Fakt ist aber auch, solche Schäden werden ohne Sanierung nicht von selbst verschwinden, sondern sich weiter ausbreiten. Mit Heizen, Lüften oder technischen Entfeuchten kann man zeitweise die objektive Situation verbessern, auf Dauer macht dies jedoch keinerlei Sinn. Durch die stetige nachdrückende Feuchtigkeit besteht immer die Gefahr von Schimmelschäden und das nicht nur auf der Oberfläche der Wand, sondern auch auf Gegenständen, die in solchen Räumen lagern.
Bei Begutachtungen Vor-Ort, stelle ich nicht selten massive Baumängel durch falsche Sanierungsmaßnahmen fest. Besonders häufig anzutreffen der Klassiker: Auf Wänden mit Feuchtigkeitsschäden wurden einfach Rigipsplatten aufgebracht, bzw. die Wände wurden einfach mit Holz verkleidet. So nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn! Leider wird dadurch nicht nur das Kernproblem erheblich verstärkt, es besteht die Gefahr von verdeckten Schimmelschäden, zu erkennen an einen typisch schimmlig-muffigen Geruch.
Falsch eingeschätzte Feuchtigkeitsschäden gehören leider zu den häufigsten Fehlern, welche beim Kauf von Immobilen gemacht werden! Was anscheinend niemand so richtig wahrhaben möchte: Feuchtigkeitsschäden mindern den Wert eines Objektes erheblich! Immobilienmakler oder Verkäufer von Häusern tun Feuchtigkeitsschäden gerne als Kleinigkeiten ab, doch Vorsicht, dass sind diese ganz gewiss nicht! Sanierungskosten für Feuchtigkeitsschäden sind wegen des erheblichen Aufwandes sehr hoch und mindern laut § 194 BauBG (gesetzlich festgelegte Grundlage für eine Immobilienbewertung!) den Wert einer Immobilie ohne Abschläge, um die Sanierungskosten! Die liegen in der Regel im fünfstelligen Bereich! Wer sich diesbezüglich auf Verkäufer oder Makler verlässt, ist in der Regel schlecht beraten, denn diese sind keine Bausachverständigen und werden sich bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten im nachhinein auf diese Tatsache berufen.
Wer solche Fehler beim Immobilienkauf vermeiden will, holt sich am besten den Rat eines Bausachverständigen. Dieser kostet nur ein Bruchteil dessen, was eine spätere Sanierung kosten würde.
Haben sie Fragen zu dem Thema? Kontaktieren sie mich! Ich berate sie gerne.
Telefon: 0157 52014208