Wasserschäden dürfen grundsätzlich nicht unterschätzt werden. Denn: Wasser welches in großen Mengen in die Bausubstanz eindringt, kann diese massiv schädigen. Ein Mauerwerk kann wie ein Schwamm erhebliche Mengen an Wasser aufnehmen. Das Problem ist jedoch dieses Wasser wieder los zu werden, denn ein Mauerwerk lässt sich nicht auswringen. Die Entfeuchtung eines Mauerwerkes ist ein langwieriger physikalischer Prozess, bei dem es schnell zu Folgeschäden (Schimmel) kommen kann.
Besonders problematisch ist, wenn Wasser in die Bodenkonstruktion eindringt, denn dort kann diese nicht mehr entweichen. In der Folge können sich Schimmelpilze bilden, die toxische Stoffwechselprodukte an die Raumluft freigeben. Daher ist es immer notwendig bei Wasserschäden von der Bodenkonstruktion Materialproben zu entnehmen, deren Feuchte über das CM Verfahren bestimmt werden kann. Werden Wasserschäden nur vermutet, besteht auch die Möglichkeit dies durch Messen der Materialausgleichfeuchte zu ermitteln. Beide Methoden sind jedoch nicht zerstörungsfrei. Eine zerstörungsfreie Ermittlung durch Kugelkopf- oder Mikrowellensonden ist zu ungenau und nicht zulässig!
An dieser Frage scheiden sich die Experten! Die einen sind der Auffassung, dass bei festgestelltem Schimmelbefall der Estrich grundsätzlich erneuert werden sollte. Wenn man allerdings bedenkt, wieviel Wasser beim Estrichlegen in die Konstruktion eingebracht wird (quasi wird künstlich ein weiterer Wasserschaden erzeugt) ist dies zumindest zu hinterfragen. Denn auch dadurch kann neuer Schimmel entstehen. Wird hingegen ein Wasserschaden über die technische Bautrocknung saniert, ist es schwierig nachzuweisen, ob auch wirklich alle Stellen in der Bodenkonstruktion durchgetrocknet sind.
Was ist nun richtig? Hopp oder Top? Ich denke dies lässt sich nur von Fall zu Fall anhand der Gegebenheiten Vor-Ort entscheiden. Die Frage ist, wie viel Wasser ist in die Konstruktion eingetreten, wie viele aktive Schimmelsporen waren auf der Klebefilmprobe feststellbar etc.
Fakt ist jedoch: Eine solche Entscheidung kann nur durch einen Bausachverständigen fachgerecht getroffen werden.
Sehr häufig ist zu beobachten, dass die verpflichtende Erfolgskontrolle nach einer Schimmelbeseitigung durch die Sanierungsfirma selbst durchgeführt wird. Sämtliche Leitfäden (wie z.B. der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes) weisen jedoch extra darauf hin, dass Erfolgskontrollen grundsätzlich von unabhängigen Fachleuten und nicht von Sanierungs- oder Trocknungsfirmen durchgeführt werden dürfen! Im Zweifelsfall werden selbst durchgeführte Erfolgskontrollen durch Sanierungsfirmen nicht anerkannt!
Haben sie zu diesem Thema Fragen? Nehmen sie Kontakt mit mir auf!
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